Neues zur St. Galler Münzgeschichte I: Warum Jonas Thiébaud in St. Gallen keine Münzstempel machen durfte moreIn: Numis-Post & HMZ 41, 2008, No. 10, S. 85–89. |
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Neues zur St.Galler Münzgeschichte I:
Warum Jonas Thiébaud in St.Gallen keine Münzstempel machen durfte
Am 12. September erschien ein neuer Katalog zur Münzprägung der Stadt St.Gallen von 1407 bis 1797. Bei der Arbeit zum Buch ergaben sich zahlreiche neue Erkenntnisse, oft aus den reichen Schriftquellen zur St.Galler Münzgeschichte, die bisher nie in grösserem Umfang ausgewertet worden waren. Einige dieser Trouvaillen sollen in den folgenden Heften mit einer kleinen Artikelserie präsentiert werden. Der 1695 in Genf geborene Jonas Thiébaud war einer der bedeutendsten Medailleure der Schweiz im 18. Jahrhundert; als Schüler von Dassier in Genf hatte er eine hervorragende Ausbildung genossen. Die meiste Zeit lebte und arbeitete er aber in Süddeutschland. So war er von 1724–1734 in den Diensten der Grafen von Montfort und der Herzöge von Württemberg, vor allem jedoch ab 1740 in Augsburg, wo er 1770 hochgeachtet starb. Thiébaud – Graveur von St.Galler Münzstempeln? Seit langem ist bekannt, dass Thiébaud zwischen 1737 und 1740 auch in St.Gallen lebte. Die Nachricht geht auf Georg Leonhard Hartmann zurück, den St.Galler Zeichner und Geschichtsforscher, der zahlreiche Materialsammlungen zur st.gallischen Geschichte und Kunstgeschichte hinterliess, die teilweise nahtlos von seinem Sohn Daniel Wilhelm Hartmann weitergeführt wurden. Die St.Galler Archivare reden denn auch von den «Hartmännern», weil in den handschriftlichen Materialien, die heute zumeist in der Vadianischen Sammlung in der Kantonsbibliothek aufbewahrt werden, nicht immer klar ist, welche Notizen vom Vater und welche vom Sohn stammen. Hartmann (der Sohn) hielt zudem in der handschriftlich verfassten «St.Gallischen Kunstgeschichte» (abgeschlossen um 1855) fest, dass die St.Galler Münzmeisterfamilie Reich ihre Münzstempel «durch andere verfertigen [liessen], Gabriel Reich durch Jonas Thiebaud v. Neuchâtel, u. diese sind auch unter die besten zu zählen, denn Thiebaud war nicht ungeschickt, wenn er sich schon nicht zum ausgezeichneten Künstler zu erheben vermochte.» August Näf übernahm 1849 in seinem Aufsatz zur Münzgeschichte der Stadt St.Gallen diesen Hinweis, und seither hat sich diese Meinung in der Literatur, namentlich in Handbuchartikeln zur Kunstgeschichte, festgesetzt. Allerdings zweifelten Kenner der st.gallischen Münzen schon länger daran, dass Thiébaud irgendwelche Münzstempel für die Stadt St.Gallen graviert haben sollte, denn die St.Galler Münzen der Jahre 1737 bis 1739 weisen einen wesentlich schlechteren Stempelschnitt auf, als wir es uns von Thiébaud ge10/08 www.numis-online.ch 1
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wohnt sind (Abb. 1) – die mässige künstlerische Beurteilung der Graveurskunst von Thiébaud durch Hartmann (s. das Zitat oben) teilen wir heute nicht mehr. Dies lässt sich nur schon an einem Vergleich mit appenzellisch-innerrhodischen Münzen zeigen, zu denen Thiébaud nachweislich Stempel hergestellt hat (Abb. 2). Ausserdem gibt es zwar kleine Medaillen der Stadt St.Gallen, die Thiébauds Graveurszeichen, ein «IT» (Abb. 3) oder «T», aufweisen, aber auf St.Galler Münzen kommen beide Signaturen nicht vor.
Abb. 1 St.Gallen, Stadt. 15 Kreuzer 1738. Vs./Rs. Auf der Rs. die Signatur von Graveur Gabriel Reich. – Tobler/Zäch/Nussbaum 100a (Ex. aus Privatbesitz).
Abb. 2 Appenzell-Innerrhoden, 9 Batzen 1738. Vs./Rs. – Münzkabinett Winterthur, Inv. S 414.
Abb. 3 Appenzell-Innerrhoden, 9 Batzen 1738 (Ausschnitt). Im Abschnitt die Signatur «IT» von Jonas Thiébaud.
Diverse Widersprüche also, die bisher ungelöst im Raum standen: Thiébaud war in St.Gallen und stellte hier, wie wir wissen, Stempel für kleine Medaillen her, die signiert sind. Aber offenbar stammten von ihm keine Münzstempel von St.Galler Münzen, obschon es in der Zeit von 1737–1740 eine intensive Münzprägetätigkeit gab. Andererseits ist unbestritten, dass Thiébaud in St.Gallen Stempel zu appenzellischen Münzen gravierte (Dukaten 1737 und 1739, 9 Batzen, 20 Kreuzer, 15 Kreuzer, 6 Kreuzer, Batzen, Groschen, Halbbatzen und Kreuzer 1738), die teilweise Imitationen von St.Galler Prägungen waren, paradoxerweise aber einen sorgfältigeren Stempelschnitt aufwiesen als die St.Galler Vorbilder! Ein Blick in die Quellen: Thiébaud und Reich im Streit Im Zuge der Vorbereitung des neuen St.Galler Katalogs schien es angeraten, die Ratsprotokolle der Stadt St.Gallen beizuziehen, denn eine Bemerkung in Näfs Aufsatz von 1849, wonach Thiébaud, «von einheimischen Neidern angeschwärzt und befeindet, mehrmals in den Fall kam, den Schutz der Obrigkeit in Anspruch zu nehmen, bis 1740 die Frist seines Aufenthalts in St.Gallen verstrich», schien eine weitere Spur zu verheissen. Und nun klärten sich die bisherigen Rätsel auf überraschende Weise. Am 25. September 1738 behandelte der Kleinrat von St.Gallen das Ansuchen von Jonas Thiébaud, «Kunst-Stecher von Welsch Neuenburg», sich mit seiner
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Am 23. November 1738 war die Sache wieder vor dem Rat. Offenbar war in der Zwischenzeit ein Vergleich zwischen Thiébaud und seinen Gegnern in der Stadt geschlossen worden, in dem Reich und seine Kollegen erklärten, «von der opposition desistiren», d.h. ihren Widerstand aufgeben zu wollen. Der Rat verlangte, dass der Vergleich so bald möglich in Papierform vorgewiesen werden sollte und erlaubte Thiébaud den Aufenthalt für sechs Monate (Abb. 4).
Kurze Zeit darauf, am 8. Dezember, insistierten Reich, Stehelin und Zingg, die nun als «Klägere contra Hr. Jonas Thiebaud, Siegel- und Prägstecher» (der zu diesem Zeitpunkt abwesend war) bezeichnet werden, dass sie wünschten, Thiébaud solle nicht in der Stadt geduldet werden oder nur, wenn er den «Accord» (Vergleich), den sie aufgesetzt hätten, unterzeichne, wonach er keine Arbeit «in hiesiges Closter» machen dürfe. Nun neigte der Rat mehr seinen Bürgern als dem Zugezogenen zu, denn er entschied, dass er zwar an der Aufenthaltserlaubnis für Thiébaud festhalte,
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Abb. 4 Stadtarchiv St.Gallen, Ratsprotokoll 1739 (26. November), S. 359. Der Kleinrat behandelt die Klagen gegen Thiébaud zum zweiten Mal.
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Familie eine Zeitlang in St.Gallen aufzuhalten und hier zu arbeiten. Dagegen wurde von drei St.Galler Bürgern «hefftig opponieret», nämlich dem MünzWardein Gabriel Reich, dem Gürtler Heinrich Stehelin und dem Büchsenschmied Bartolome Zingg. Die drei verlangten, «weilen sie sich auch auf das Stechen verstehen», Thiébaud Gesuch abzulehnen und den Gesuchsteller «ab- und zur Ruhe zu verweisen». Der Rat liess sich durch diesen Widerstand zumindest soweit beeindrucken, als er beide Parteien aufforderte, sich unter Zuzug einer Dreierdelegation des Rats «zuvergleichen», d.h. gütlich zu einigen.
Das Buch: Edwin Tobler, Benedikt Zäch, Samuel Nussbaum Die Münzprägung der Stadt St.Gallen, 1407-1797. St.Gallen 2008. Schweizer Studien zur Numismatik, Bd. 2, hrsg. von der Schweizerischen Numismatischen Gesellschaft und dem Münzkabinett der Stadt Winterthur. 272 Seiten, 625 Münzabbildungen im Katalog, 31 Textabbildungen. ISBN 978-3-907047-06-4. – CHF 98.– Erhältlich bei: Numis-Post & HMZ, Postfach, 7310 Bad Ragaz. Beachten Sie das Programm des Historischen und Völkerkundemuseum St.Gallen in der Rubrik «Museen und Ausstellungen» ab Seite xy.
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aber ihn gleichzeitig verpflichten wolle, dass er «keine Arbeit in die Statt, und Gricht, weder wenig noch vil, mache». Thiébaud war damit von städtischen Aufträgen ausgeschlossen; und da Reich und seine Kollegen ihn zudem nötigen wollten, auf Arbeiten für die Abtei zu verzichten, blieb ihm nicht mehr viel in St.Gallen zu tun. Noch ein weiteres Mal, und damit bis zum Ende seines Aufenthalts in St.Gallen, setzten die Gegner Thiébauds ihm zu. Am 25. August 1740 behandelte der Kleinrat erneut Klagen von Reich, Stehelin und Zingg gegen Thiébaud; dieser liess sich nun von seinem Schwiegervater Bion begleiten. Reich und die anderen warfen Thiébaud vor, ihnen durch Aufträge für das Stift und in der Nachbarschaft zu schaden; er nehme ihnen «das Broth vor dem Maul hinweg». Reich klagte zudem, dass er bisher vom Kloster viele Aufträge gehabt hätte, nun aber Thiébaud die meisten Arbeiten mache. Thiébaud bestritt die Schädigung der anderen vehement: «Er arbeithe in die Burgerschafft gar nichts, melde sich auch im Closter umb keine Arbeith an. Er sÿge den Klägeren gar nicht schadlich, sondern vil mehr nutzlich». Zudem sei er die letzten Monate oft in Augsburg gewesen, wo man ihn mittlerweile als Bürger angenommen habe. Der Rat entschied, nochmals an der Ende September auslaufenden Aufenthaltserlaubnis für Thiébaud festzuhalten, gab aber deutlich zu verstehen, dass man ihn danach gerne ziehen lassen wolle. Thiébaud tat dies dann auch, da er offensichtlich in St.Gallen unwillkommen war. Gabriel Reich: ein Platzhirsch Ohne Zweifel war der Goldarbeiter (Juwelier) Gabriel Reich (1698–1760) die treibende Kraft des erbitterten Widerstands gegen die Anwesenheit Thiébauds in St.Gallen. Reich bekleidete seit 1729 das Amt des Münzwardeins und Münz4 www.numis-online.ch 10/08
Seine Doppelrolle als Aufseher der Münze (Wardein) und gleichzeitig Graveur für die Münzprägung, die er zu beaufsichtigen hatte, machte Gabriel Reich offenbar äusserst empfindlich gegen jede Art von Konkurrenz. Zudem befand er sich 1738 im Begriff, eine steile Ratskarriere anzutreten. Er wurde 1741 als Elfer der Schmiedenzunft auch Ratsmitglied und stieg 1753 zum Underburgermeister auf, einem Ratsamt, das seit dem 16. Jahrhundert kein Goldschmied mehr bekleidet hatte. Reichs Kollegenneid auf Thiébaud und seine Einflussmöglichkeiten im Rat dürften sich gegen den fremden Siegelstecher verbunden haben. Auf seltene Weise gewähren uns die Ratsprotokolle somit Einblicke sowohl in das Personengeflecht des Münz- und Graveurswesens wie auch in kleinlichen Gewerbeneid in der Stadt St.Gallen um 1740. Neben dem Anekdotischen des Streits helfen sie uns uns auch verstehen, weshalb im 18. Jahrhundert kein fremder Münzmeister mehr in St.Gallen tätig war und weshalb das Münzwesen in den Händen von St.Galler Bürgern blieb. Mit den Gebrüdern Reich (Gabriel, dann David Reich) sowie den Münzmeistern und Münzwardeinen Hiller, Anhorn und Hartmann (jeweils Vater und Sohn) sind im 18. Jahrhundert sogar mehrfach Ansätze einer «dynastischen» Nachfolge im Münzwesen festzustellen, was für die schweizerische Münzgeschichte dieser Zeit eher ungewöhnlich ist. Benedikt Zäch
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probierers, 1736 wurde er auch Gold- und Silberprobierer. Er war zudem seit 1729 der Stempelschneider aller grösseren Münzen der Stadt St.Gallen. Es spricht einiges dafür, dass er sich mit der Opposition gegen Thiébaud einer lästigen Konkurrenz entledigen wollte, zumal ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürfte, dass Thiébaud ein wesentlich besserer Graveur als er selbst, ja als irgendeiner der St.Galler «Petschierer» (Siegelstecher und Graveure) war. Ganz besonders galt dies wohl für Reichs Kollegen Heinrich Stehelin und Bartolome Zingg, die als Gürtler und Büchsenschmied zwar mit der Graveurskunst vertraut waren, aber gewiss nicht mit den hohen Anforderungen an den Stempelschnitt von Münzen und Medaillen.